Menu

Baustellenleiter/in SMGV/FREPP

Das Verbandsdiplom «Baustellenleiter/in SMGV/FREPP» wird durch eine bestandene fachspezifische Prüfung erworben. Mit der Diplomprüfung wird die im Qualifikationsprofil dargestellten, in den Lehrgangbeschreibung aufgeführten und in der Berufspraxis vertieften Kompetenzen vernetzt geprüft. Diese Kompetenzen wurden durch ausgewiesene Fachleute aus der Maler-Branche ermittelt und zu einem Kompetenzprofil zusammengefasst. Der Fokus liegt dabei auf alltäglichen Arbeitssituationen, die eine Baustellenleiterin oder ein Baustellenleiter im Bereich Malerarbeiten nach Bestehen der Diplomprüfung bei der Ausübung des Berufes bewältigen muss.

Nachteilsausgleich

Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.

Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.

Zulassungsbedingungen

1.1 Zulassung
3.31 Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
  1. sich mit einem Fähigkeitszeugnis als Maler/in oder als Doppelberuf Maler/in, Gipser/in und mit mind. 2- jähriger Berufstätigkeit im Malergewerbe ausweisen können.
  2. sich mit einem Fähigkeitszeugnis in einem verwandten Beruf und einer Berufspraxis im Malergewerbe von 5 Jahren ausweisen kann.
  3. oder sich über gleichwertig erbrachte Bildungsleistungen ausweisen kann.
  4. Die Prüfungskommission entscheidet über die Anrechnung ausserhalb des Lehrganges erworbenen Bildungsleistungen (s. Art. 9 nBBG und Art. 4 nBVO).
  5. Für die Zulassung zur Diplomprüfung «Baustellenleiter/in» muss der Nachweis des Lehrgangsabschlusses «BaustellenleiterIn»von mind. 340 Lektionen vorliegen
3.32 Lehrgangnachweis

Der Abschluss eines Lehrgangs wird nachgewiesen, wenn er zu mindestens 80 % besucht wurde.
Dieser Nachweis wird vom Lehrgangsanbieter ausgestellt und bleibt 5 Jahre gültig.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41

3.33 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.

https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html

3.34 Lehrganganbieter

Der Lehrgang und deren Anbieter sind in separaten Dokumenten detailliert beschrieben.

Prüfungstermine & Gebühren​

Aus dem Zeitplan können Sie alle Termine der Baustellenleiterprüfungen der jeweiligen Standorte entnehmen sowie weitere wichtige Informationen. Gemäss Reglement 8.2 beträgt die Prüfungsgebühr für die ganze Prüfung CHF 1’000.- exkl. Materialkosten. Sie muss bis 8 Wochen vor dem Prüfungstermin einbezahlt werden.

Anmeldung zur Prüfung

Lehrgangsanbieter