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BP Projektleiter/in Gipser

Die eidgenössische Berufsprüfung Projektleiter/in Gips- und Dämmtechnik dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Das detaillierte Berufsbild wird im Prüfungsreglement Ziff. 1.2 beschrieben.

Die Trägerverbände SMGV und FREPP führen die Berufsprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.

Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Projektleiter/in Gips- und Dämmtechnik mit eidgenössischem Fachausweis

Nachteilsausgleich

Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.

Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.

Zulassungsbedingungen

Gemäss Prüfungsordnung Ziffer 3.3 wird zur Berufsprüfung zugelassen, wer:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Gipser/in oder als Doppelberuf Maler/in, Gipser/in verfügt;

b) mindestens 4 Jahre Berufstätigkeit im Gipsergewerbe ausweisen kann, davon ein Jahr Berufspraxis als Vorarbeiter/in Gips- und Dämmtechnik;

c) ein Diplom Vorarbeiter/in Gips- und Dämmtechnik SMGV/FREPP vorweisen kann.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.

Prüfungstermine & Gebühren​

Aus dem Zeitplan können Sie alle wichtigen Termine und Informationen zur Prüfung entnehmen. Die Prüfungskommission legt die Prüfungsgebühr fest. Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 1500.- Diese muss bis 8 Wochen vor dem Prüfungstermin einbezahlt werden.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung für die nächste Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.

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