Die eidgenössische Berufsprüfung Projektleiter/in Farbe dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Das detaillierte Berufsbild wird im Prüfungsreglement Ziff. 1.2 beschrieben.
Die Trägerverbände SMGV und FREPP führen die Berufsprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Projektleiter/in Farbe mit eidgenössischem Fachausweis
Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.
Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.
Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maler/in oder als Doppelberuf Maler/in – Gipser/in verfügt
b) mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit im Malergewerbe nach abgeschlossenem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ausweisen kann
c) ein Diplom Baustellenleiter/in SMGV/FREPP vorweisen kann
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.