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Höhere Fachprüfung Gipser

Die eidgenössische Höhere Fachprüfung Gipsermeister/in dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

Die Trägerverbände SMGV und FREPP führen die höhere Fachprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.

Das eidgenössische Diplom wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Gipsermeister/in mit eidgenössischem Diplom
    Prüfung nach neuer Prüfungsordnung (neue PO)

 

  • Stuckateurmeister/in mit eidgenössischem Diplom
    Prüfung nach alter Prüfungsordnung (alte PO)
    Zulassung nur noch für Repetenten der alten PO bis 2028

Nachteilsausgleich

Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.

Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.

Zulassungsbedingungen

Nach neuer Prüfungsordnung Ziffer 3.3 ist zur Höheren Fachprüfung zugelassen, wer:

a) über einen eidg. Fachausweis Projektleiterin oder Projektleiter Gips- und Dämmtechnik oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
b) mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit nach Abschluss des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses im Gipsergewerbe nachweisen kann.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

Prüfungstermine & Gebühren​

Die Prüfungskommission legt die Prüfungsgebühr fest. Die Prüfungsgebühr beträgt nach alter Prüfungsordnung CHF 300.- exkl. Kompetenznachweise. Diese muss bis 8 Wochen vor dem Prüfungstermin einbezahlt werden.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung für die nächste Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.

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