Die eidgenössische Höhere Fachprüfung Stuckateurmeister/in dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Die Trägerverbände SMGV und FREPP führen die höhere Fachprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Das eidgenössische Diplom wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.
Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.
Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.
a) den Fachausweis als Polier/in Stuckateur/in-Trockenbauer/in oder einen gleich wertigen Ausweis besitzt;
b) über eine mmd. 5-jahriger Berufstätigkeit im Gipsergewerbe verfügt;
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41