Das Verbandsdiplom «Vorarbeiter/in Gips- und Dämmtechnik SMGV/FREPP» wird durch eine bestandene fachspezifische Prüfung erworben. Mit der Diplomprüfung wird die im Qualifikationsprofil dargestellten, in den Lehrgangbeschreibungen aufgeführten und in der Berufspraxis vertieften Kompetenzen vernetzt geprüft. Der Fokus liegt dabei auf alltäglichen Arbeitssituationen, die eine Vorarbeiterin oder ein Vorarbeiter der Bereiche Verputz/Stuckatur und Trockenbau nach Bestehen der Diplomprüfung bei der Ausübung des Berufes bewältigen muss.
Die Trägerverbände SMGV und FREPP führt diese verbandsinterne Prüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich.
Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidaten/-innen die praktischen Fähigkeiten sowie die theoretischen Kenntnisse in allen zentralen Bereichen der Arbeit als Vorarbeiter-/in Gips- und Dämmtechnik SMGV/FREPP besitzen. Das detaillierte Berufsbild wird im Prüfungsreglement Ziff. 1.2 beschrieben.
Das Verbandsdiplom «Vorarbeiter/in Gips- und Dämmtechnik SMGV/FREPP» wird durch eine bestandene fachspezifische Prüfung erworben. Mit der Diplomprüfung wird die im Qualifikationsprofil dargestellten, in den Lehrgangbeschreibungen aufgeführten und in der Berufspraxis vertieften Kompetenzen vernetzt geprüft. Der Fokus liegt dabei auf alltäglichen Arbeitssituationen, die eine Vorarbeiterin oder ein Vorarbeiter der Bereiche Verputz/Stuckatur und Trockenbau nach Bestehen der Diplomprüfung bei der Ausübung des Berufes bewältigen muss.
Die Trägerverbände SMGV und FREPP führt diese verbandsinterne Prüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich.
Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidaten/-innen die praktischen Fähigkeiten sowie die theoretischen Kenntnisse in allen zentralen Bereichen der Arbeit als Vorarbeiter-/in Gips- und Dämmtechnik SMGV/FREPP besitzen. Das detaillierte Berufsbild wird im Prüfungsreglement Ziff. 1.2 beschrieben.
Einen Nachteilsausgleich bei einer Berufs- und höheren Fachprüfung kann beantragen, wer eine Behinderung nachweisen kann.
Der schriftliche Antrag ist bei der zuständigen Prüfungskommission einzureichen und muss spätestens zusammen mit der Anmeldung für die entsprechende Prüfung eingereicht werden.
Alle weiteren Informationen zum Antrag können aus dem Merkblatt entnommen werden.
Der Abschluss eines Lehrgangs wird dann nachgewiesen, wenn der Lehrgang zu 80 % der vorgegebenen Lektionen des Lehrgangsanbieters (SMGV/FREPP) besucht wurde. Dieser Nachweis wird vom Lehrgangsanbieter ausgestellt. Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html
Die Lehrgänge und deren Anbieter sind in separaten Dokumenten detailliert beschrieben.